Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.01.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.01.2023
Sonstiges
27.01.2023
Sonstiges
22.01.2019
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2018
Veränderungen
01.10.2018
Eröffnungen
06.08.2018
Veränderungen
31.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
16.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
08.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
18.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
05.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
20.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
05.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
07.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006